INFOS ZUR EUROPAWAHL 2024

Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige direkt gewählte und unmittelbar legitimierte Organ der Europäischen Union. Es repräsentiert die Bürger:innen der Europäischen Union. Neben der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament wählt das Europäische Parlament in Folge auch die/den Präsident:in der Europäischen Kommission.
Was ist die Europäische Union (EU)?
Die Europäische Union (EU) besteht aus 27 europäischen Ländern, die souverän und unabhängig handeln und in zahlreichen wichtigen Politikbereichen gemeinsame, verbindliche Entscheidungen durch EU-Organe treffen. Diese Entscheidungen wirken sich direkt auf die Mitgliedstaaten und deren Bürger:innen aus. Die Aufgabenfelder und Tätigkeiten der EU umfassen dabei ein weites und wachsendes Spektrum an politischen, wirtschaftlichen und sozialen Themen.

Die EU entstand historisch aus der 1952 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). In einem verhandlungsreichen Prozess führte EGKS zu den Römischen Verträgen. Diese Verträge markierten einen entscheidenden Schritt in der Entwicklung der und legten das Fundament zur Formung der heutigen der heutigen EU. Nach der erfolgreichen Volksabstimmung, trat Österreich 1995 der EU bei und führte 2002 den Euro als Währung ein.

Die großen Herausforderungen unserer globalisierten Welt kann kein Land alleine bewältigen. Die Europäische Union ist der Ort, an dem Lösungen für diese Probleme gefunden werden können, in dem die Mitgliedstaaten ihr gemeinsames Interesse für ein gutes Leben für alle verfolgen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die in die Wähler:innenevidenz ihrer Gemeinde eingetragen sind und spätestens am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt wird entweder am Wahltag im Wahllokal oder mit der Wahlkarte per Post.

Bei den Europawahlen haben auch nicht-österreichische EU-Bürger:innen das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftslandes, zu wählen. Dafür muss man sich mit einem Antrag bei der Gemeinde in die Europa-Wähler:innenevidenz eintragen lassen.
Warum soll ich wählen?
Das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament legt die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments fest. Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union als Gesetzgeber tätig.

EU-weit findet die Wahl zum Europäischen Parlament vom 6. bis zum 9. Juni 2024 statt. Es werden Millionen von Unionsbürger:innen entscheiden, wer künftig im Europäischen Parlament sitzt und die Regeln in der Währungspolitik, im Handel, bei den Zöllen oder im Wettbewerb festlegen. Zu den Zuständigkeiten der EU gehören aber auch Beschäftigung und Soziales, Umwelt, Verbraucherschutz, Energie, Migration und Gesundheit sowie vieles mehr.

Bei den Wahlen haben die EU-Bürger:innen daher die Möglichkeit mitzuentscheiden, welche politische Richtung die Europäische Union einschlägt. In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen und Chancen ist es wichtig, an dieser Wahl teilzunehmen und damit auch die demokratischen Strukturen der Europäischen Union zu stärken.
Warum soll ich SPÖ wählen?
Die S&D-Fraktion ist die größte progressive Kraft im Europaparlament. Ihre Abgeordneten wollen Europa voranbringen und dabei sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird. Nur wenn die Menschen für die Sozialdemokratie stimmen, können wir alle gemeinsam ein soziales, progressives und integratives Europa schaffen, das auf Vielfalt, Freiheit, Solidarität, Gleichstellung und Fairness gegründet ist.

So wie auch in Österreich steht die Sozialdemokratie auf europäischer Ebene für eine Politik für die Menschen und nicht für Konzerninteressen. Wir kämpfen für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne, leistbareMi eten und Chancengerechtigkeit in Bildung und Beruf sowie Steuergerechtigkeit. Sozialdemokratische Politik steht für die Verbesserung der Energieeffizienz, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verringerung von CO2-Emissionen. Wir nehmen Reiche und Konzerne in die Pflicht, ihren fairen Beitrag in einem gerechten Steuersystem zu leisten und bekämpfen Korruption. Bei uns sind die Menschen keine Bittsteller:innen, sondern wertvolle und gleichwertige Mitglieder einer solidarischen Gemeinschaft.
Was sind die EU-Institutionen?
Die Europäische Union ist in ihrer institutionellen Struktur einzigartig und ihr Beschlussfassungssystem entwickelt sich ständig weiter. Es gibt 7 Organe, 7 Einrichtungen und über 30 dezentrale Agenturen der EU, verteilt in der gesamten Union. In enger Zusammenarbeit verfolgen sie die
gemeinsamen Interessen der EU und der europäischen Bevölkerung. Wie auch im österreichischen politischen System gibt es auf europäischer Ebene mehrere zentrale politische Institutionen im demokratischen Gefüge. Die wichtigsten werden kurz erklärt:

Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige direkt gewählte und unmittelbar legitimierte Organ der Europäischen Union. Es repräsentiert die Bürger:innen der Europäischen Union. Neben der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament wählt das Europäische Parlament in Folge auch die/den Präsident:in der Europäischen Kommission.

Die Europäische Kommission (EK), die die kollektiven Interessen der EU vertritt und das Initiativrecht für EU-Gesetze hat. Als Exekutive und öffentlicher Dienst der Europäischen Union ist die Europäische Kommission an allen Phasen des EU-Politikzyklus beteiligt – von der Initiierung
politischer Vorhaben über deren Aushandlung und Implementierung bis hin zur Überwachung ihrer Umsetzung.

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Stimme der Regionen und Städte in der Europäischen Union. Hier hat auch Kärnten einen Platz und wird durch unseren Landeshauptmann Peter Kaiser vertreten. Der AdR ermöglicht den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine eigenständige institutionelle Mitwirkung in der EU. Als beratendes Organ trägt er vor allem dazu bei, regionale und lokale Interessen zu bündeln und in den Willensbildungs- und Rechtsetzungsprozess der EU einzubringen.

Besonders ist der Europäische Rat: Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, dem Präsidenten/der Präsidentin des Europäischen Rates (aktuell Charles Michel) und der Präsidentin/dem Präsidenten der Kommission (aktuell Ursula von der
Leyen).
Eine weitere Institution ist der Rat der Europäischen Union bzw. oft nur genannt als „Rat”. Dieser setzt sich zusammen aus je einem:r Vertreter:in jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der verbindlich für seine Regierung handeln kann. Dementsprechend tagt der Rat je nach Thema
in unterschiedlichen Zusammensetzungen.

Weitere EU-Institutionen sind:
  • Europäischer Gerichtshof
  • Europäische Zentralbank
  • Europäischer Rechnungshof
  • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Warum braucht es die EU überhaupt?
Die großen Herausforderungen unserer globalisierten Welt bestehen und können nur gemeinsam und international gelöst werden. Mit der Gründung der EU wurde eine politische Institution auf europäischer Ebene geschaffen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Diese politische Ebene, wie auch alle anderen, müssen wir für die politische Auseinandersetzung nutzen, um eine freie, gleiche, gerechte und solidarische Welt für alle zu erreichen.
Was bringt mir die EU?
  • Weil sie uns mehr als 70 Jahre Frieden zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gebracht hat. Die Europäische Union hat 2012 den Friedensnobelpreis gewonnen. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU zielt darauf ab, Konflikte zu lösen und die internationale Verständigung auf der Grundlage von Diplomatie und der Achtung internationaler Regeln zu fördern.
  • Förderung von Menschenrechten: In der Charta der Grundrechte der EU werden grundlegende Rechte der EU-Bürger:innen festgehalten (Charta der Grundrechte der EU). Die EU hat Leitlinien für die Menschenrechtspolitik entwickelt, die sich mit Themen wie Todesstrafe, Folter und freie Meinungsäußerung (online und offline) befassen.
  • Aufenthalts- und Reisefreiheit: EU-Bürger:innen haben die Freiheit, überall in der EU zu leben, zu studieren und zu arbeiten. Jedes EU-Land ist verpflichtet, andere EU-Bürger:innen in Hinblick auf Beschäftigung, Sozialversicherung und Steuern genauso zu behandeln wie die eigenen Bürger:innen.
  • Wirtschaft: Der Binnenmarkt der EU gewährleistet eine Freizügigkeit für die meisten Waren, Dienstleistungen, Kapitalvermögen und Menschen im größten Teil des europäischen Kontinents. Die EU ist der größte Handelsblock der Welt. Sie hat den höchsten Anteil an den weltweiten Ausfuhren von Industrieerzeugnissen und ist für über 100 Länder der größte Einfuhrmarkt.
  • Euro: Der Euro wird von über 340 Millionen EU-Bürger:innen als Zahlungsmittel genutzt. Er hat das Risiko von Währungsschwankungen und Wechselkurskosten beseitigt und den Binnenmarkt gestärkt.
  • Telefon und digitale Dienste: Dank der Abschaffung der Roaming-Vorschriften können Telefon- und Online-Dienste ohne zusätzliche Kosten in der gesamten EU genutzt werden.
  • Umwelt und Klima: Die EU hat eine der strengsten Umweltstandards der Welt entwickelt. Dabei zielt die EU-Politik darauf ab, Risiken für das Klima, die Gesundheit und die Artenvielfalt zu minimieren. Die Europäische Union ist mit dem Green Deal und dem Ziel der CO2-Neutralität mit dem Jahr 2050 eine globale Vorreiterin, was den Klimaschutz betrifft.
  • Arbeitnehmer:innenrechte: Jede:r Arbeitnehmer:in in der EU genießt bestimmte Mindestrechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Chancengleichheit, Schutz vor allen Formen der Diskriminierung und Arbeitsrecht.
  • Lebensmittelsicherheit/Lebensmittelqualität: Der Schutz der Gesundheit ist das Ziel aller EU-Rechtsvorschriften und -Standards im Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor. Ein umfassendes EU-weit geltendes Gesetzeswerk erfasst die gesamte Lebensmittelherstellungs- und -verarbeitungskette in der EU sowie ein- und ausgeführte Waren.
  • Stärkung der Konsument:innenrechte: Die EU hat dafür gesorgt, dass man eine Entschädigung erhält, wenn es einen Ausfall im Flug- oder Bahnverkehr gibt.
  • Erasmus/Erasmus+: Das Erasmus-Förderprogramm war ursprünglich ein EU-weites Mobilitätsprojekt, um die Mobilität von Studierender zu fördern. Mit Erasmus+ hat sich das Projekt weiterentwickelt und ist seit 2014 ein Programm für allgemeine berufliche Bildung, Jugend und Sport. Das Programm fördert mit einem Haushalt von circa 26,2 Milliarden Euro soziale Inklusion, den grünen und digitalen Wandel und die Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
  • Die EU leistet mit jährlich 2,4 Milliarden Euro einen Großteil der globalen humanitären Hilfen.
Weitere spannende Projekte (regional und individuell) findet ihr auf der interaktiven Website der Europäischen Union: https://what-europe-does-for-me.eu/de/home
Wie werden europäische Gesetze beschlossen?
In der EU werden Gesetzesinitiativen von der Europäischen Kommission vorbereitet und eingebracht und dann vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament beschlossen. Durch den Vertrag von Lissabon wurden die Rechte des Europäischen Parlaments
ausgebaut. Das Europäische Parlament und der Rat der EU können die Kommission auffordern, einen bestimmten Vorschlag zu unterbreiten. Auch Unionsbürger:innen können im Rahmen einer Europäischen Bürger:inneninitiative eine Aufforderung für eine Gesetzesinitiative an die Kommission stellen.
Die EU betrifft mich eh nicht?
Brüssel ist nicht so weit weg, wie man denkt. Jede Gesetzgebung, die auf EU-Ebene getroffen wird, betrifft alle EU-Bürger:innen direkt oder indirekt. Die nationalen Parlamente beschäftigens ich maßgeblich damit, die EU-Gesetze im jeweiligen Mitgliedsland zu implementieren. Die nationalen Gesetze werden großteils auf europäischer Ebene beschlossen, und du entscheidest, wer für das EU-Parlament vertreten darf. Und genau darum geht es am 9. Juni 2024. Deine Stimme zählt.
Kümmert sich die EU wirklich nur um Dinge wie die Gurkenkrümmung?
Sie ist ein Klassiker, die Mutter aller EU-Mythen: die berühmte Gurkenkrümmungsverordnung. Erlaubte maximale Krümmung: 10mm auf 10cm Länge der Gurke. Bis heute gilt die Gurkennorm alsS innbild einer entfesselten Regulierungswut, mit der die EU bis in die intimsten Lebensbereiche der Menschen alles vorschreiben will.

Nur: Sie ist falsch. Eingeführt wurde die Gurken-Norm auf Druck einiger Mitgliedstaaten. Deren Händler beharrten darauf, dass sich gerade Gurken besser verpacken und transportieren lassen. Vor zehn Jahren hat die EU-Kommission die leidige Verordnung schließlich abgeschafft – gegen den Widerstand auch aus Österreich.

Auch die Tatsache, dass Österreicher:innen ihre Marmelade im europäischen Ausland nur als „Konfitüre“ verkaufen dürfen, hat weniger mit Brüssel als mit den Briten zu tun. Die erzwangen nämlich, dass nur Brotaufstriche Marmelade genannt werden dürfen, die mindestens 20% Zitrusfruchtanteil enthalten.

Und nein, die EU will auch keine gehäkelten Topflappen, keine Sprungtürme in Schwimmbädern, Filterkaffeemaschinen oder Pommes verbieten – wie hin und wieder kolportiert wird. Auch Befürchtungen, Brüssel wolle die Wasserversorgung privatisieren, gehören ins Reich
der Mythen. Auch die Durchlaufmenge von Klospülungen wird ebenso wenig reguliert wie die Größe von Duschköpfen oder das Rezept von Pizza Napoletana. Alles Gerüchte, die sich bei EUKritikern:innen und an den Stammtischen hartnäckig halten.

Manchmal schießen die Beamten der Kommission über gut gemeinte Ziele hinaus: Man erinnere sich nur an den Plan, offene Ölkännchen auf Gasthaustischen zu verbieten. Nach heftigen Protesten zog die Kommission das Vorhaben zurück. Und abgeschafft wurde vor sieben Jahren
auch wieder die einheitliche Regulierung von Traktorsitzen. Seit einigen Jahren sind die EUBeamt:innen angewiesen, sämtliche Maßnahmen einem Bürokratie-Check zu unterziehen – und alles Überflüssige zu streichen.

In den vergangenen fünf Jahren der Juncker-Kommission wurden so 100 Gesetzesvorschläge zurückgezogen und um 80% weniger Initiativen eingebracht.
Muss sich Österreich dem Brüssel-Diktat fügen?
Etwa 20% aller für Österreich relevanten Gesetze werden bereits in Brüssel und Straßburg beschlossen – von der Handelspolitik, dem Datenschutz, über das Ende der Roaming-Gebühren,de m Verbot von Einweg-Plastik bis hin zur Reduktion von Treibhausgas.

Nur: Die EU-Kommission kann Gesetze nur vorschlagen. Angenommen werden müssen diese vom EU-Parlament und vom Rat der EU. Österreich entscheidet in beiden Gremien mit. Derzeit ist Österreich mit 19 EU-Abgeordneten im EU-Parlament vertreten, ab der nächsten Wahl mit 20. Im Rat der EU ist Österreich mit den jeweiligen Fachminister:innen vertreten und zudem stellt Österreich eine:n EU-Kommissar:in. Absolut nichts geschieht in der EU gegen den Willen der Regierungen.

Von „Drüberfahren“ kann also keine Rede sein. Politiker:innen, die im Heimatland die europäische Politik anprangern, verschweigen nur allzu gerne, dass sie die Gesetze selbst mitgestaltet haben.
Wieviel Geld schickt Österreich jedes Jahr an die EU?
Österreich zählt zu den zehn EU-Staaten, die mehr ins gemeinsame EU-Budget einzahlen als sie an Mitteln zurückerhalten. Dieser Nettobeitrag beläuft sich pro Jahr auf knapp unter einer Milliarde Euro, also etwa 0,25% des österreichischen Bruttoinlandsprodukts. Pro Kopf gerechnet, hat im Vorjahr jede:r Österreicher:in rund 105 Euro an Brüssel überwiesen (Spitzenreiter ist Deutschland mit 237 Euro pro Kopf). Innerhalb Österreichs gibt es aber auch regionale Unterschiede, Kärnten zählt beispielsweise zu den Netto-Empfängern, bekommt also mehr Geld
von der EU als es einzahlt.

Wer aber nur die Euros zählt, übersieht das Wesentliche: Kaum eine andere Volkswirtschaft profitiert so sehr vom EU-Binnenmarkt wie Österreich. 74% unserer Exporte gehen in andere EU-Mitgliedsstaaten, durch den Wegfall von Zöllen kommt es zu gewaltigen Einsparungen. Seit
Österreichs EU-Beitritt 1995 wurden jährlich rund 18.500 Jobs neu geschaffen.
Wie teuer ist die Bürokratie der EU?
Oft wird verächtlich über “Eurokraten” gesprochen, also Beamt:innen der Europäischen Union, von denen es angeblich viel zu viele geben würde. Zum Vergleich: Knapp 9 Millionen Österreich:innen werden von 46.000 Verwaltungsbediensteten der Republik Österreich betreut. Für die rund 500 Millionen EU-Bürger:innen arbeiten 32.000 Menschen in der Brüsseler Kommission, dem Herzstück der Europäischen Union. Nimmt man alle europäischen Institutionen zusammen, also Rat, Parlament und EuGH, kommt man insgesamt auf rund 55.000 Mitarbeiter:innen.

Angesichts der enormen Größe der EU mutet diese Zahl erstaunlich klein an. Auch die Kosten halten sich in Grenzen: Sechs % des jährlichen EU-Haushaltes fließen in die EU-Verwaltung – im Vorjahr waren es 10,62 Milliarden Euro. Die Hälfte davon entfällt auf Löhne und Gehälter.
Wer vertritt uns in der EU überhaupt?
Österreich hat aktuell 19 Abgeordnete im Europäischen Parlament, die auf Basis des Ergebnisses der europäischen Parlamentswahlen alle fünf Jahre gewählt werden. Bei der Wahl 2019 konnte die SPÖ fünf Sitze im Europaparlament gewinnen. Das sozialdemokratische Team, angeführt von Delegationsleiter Andreas Schieder und der Vizepräsidentin des EU Parlaments Evelyn Regner, vertreten die Interessen Österreichs im EU Parlament. Die demokratische Listenwahl ist wichtig, um geschlossen den EU-Wahlkampf zu beschreiten. Bereits am Bundesparteitag im November 2023 wurde die EU-Wahlliste gewählt. Anschließend kommen Vertreter:innen aller europäischen sozialdemokratischen Parteien zusammen, um ihren europaweiten Spitzenkandidaten am 2. März zu wählen.

Vielfach verfügen die für die Sozialdemokratie antretenden Personen über viel Erfahrung im europäischen und außenpolitischen Kontext. Die Zeiten, in denen Ex-Minister und unliebsam gewordene Polit-Funktionär:innen nach Brüssel abgeschoben wurden, sind längst vorbei. Neben
dem EU-Parlament ist Österreich mitunter im Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union, in der Kommission und dem Ausschuss der Regionen vertreten. In vielen europäischen Organen und Einrichtungen werden daher die Interessen Österreichs vertreten und wichtige politische Leitlinien gefasst.

Denn heute geht es um politische Einflussnahme. Wer in Brüssel arbeitet – sei es in der Kommission, im Parlament oder in einer der vielen Interessenvertretungen – ist Teil der politischen Entscheidungsebene.
Hat Österreich mit dem EU-Beitritt seine Neutralität verloren?
Eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist fester Bestandteil der EU. Beschlüsse über militärische Fragen können aber nur einstimmig gefällt werden, d. h. jeder Mitgliedstaat hatd e facto ein Vetorecht. Im Vertrag von Lissabon ist außerdem eine Beistandspflicht zwischen den EU-Ländern verankert. Sie besagt, dass sich die Mitgliedstaaten gegenseitig helfen, wenn einer von ihnen militärisch angegriffen wird.

Zugleich wurde jedoch explizit festgeschrieben, dass der besondere Charakter der jeweiligen nationalen Verteidigungspolitik – also im Falle Österreichs die Neutralität – nicht beeinträchtigt wird (Irische Klausel). Zudem kann jeder Staat selbst entscheiden, ob er einem angegriffenen
EU-Partnerland militärisch hilft oder mit anderen (zivilen) Mitteln unterstützt. Das bedeutet im Klartext: Niemand kann österreichische Soldat:innen zu Einsätzen zwingen – egal, ob innerhalb oder außerhalb der EU. Die Sozialdemokratie bekennt sich auch für die Zukunft zu einer aktiven
Neutralität zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit.
Warum gibt es so viele Themen, wie COVID oder Migrationspolitik, bei denen die Europäische Union keine Einigung findet?
Ein weiterer Kritikpunkt an der Europäischen Union ist die Geschwindigkeit und Klarheit ihrer politischen Entscheidungen. Das liegt einerseits an der Größe und der Vielfalt an Interessen, andererseits auch an den Entscheidungsprozessen selbst.

Das Einstimmigkeitsprinzip für einige Politikbereiche wurde in der Vergangenheit von Politiker:innen, wie zum Beispiel Viktor Orban, immer wieder ausgenutzt und somit wichtige Gesetzesvorschläge blockiert. Die SPÖ fordert daher ein Ende des Einstimmigkeitsprinzips in einigen Politikbereichen. Für die SPÖ gilt in wichtigen Bereichen wie der Steuerpolitik, dass auch qualifizierte Mehrheiten des Europäischen Rates ausreichen müssen, um nicht an den Partikularinteressen eines einzelnen Staates die politische Kraft der gesamten Europäischen Union ausbremsen zu lassen.
Bringt uns die EU zu viele Arbeitskräfte aus anderen EU-Mitgliedsländern?
Migration war ein essentieller Teil der Geschichte Europas – lange vor der Gründung von Nationalstaaten oder der Europäischen Union und bleibt ein wichtiger Teil der europäischen Freiheit. Trotzdem stellte die schnelle Vergrößerung des Arbeitskräfteangebots während der schweren internationalen Wirtschaftskrise für den Arbeitsmarkt eine Herausforderung dar. Die Pandemie hat zu einer Reduktion der Arbeitsmigration geführt, mit dem darauffolgenden Aufschwung seit 2022 entspannt sich die Lage wieder. Aktuell gibt es keinen Anlass, die gegenwärtige Arbeitslosigkeit auf Arbeitsmigration rückzuschließen, sondern auf die gedämpfte Wirtschaftsentwicklung und die hohe Inflation. Die osteuropäischen Länder holen beim Lebensstandard währenddessen auf, gleichzeitig sinkt dort das Potential (meist junger) auswanderungswilliger Menschen.